Porträt von Manuel Planitzer, Experte für Umweltrecht bei NHP Rechtsanwälte, der im Interview die EU-Reparaturrichtlinie und deren Umsetzung in Österreich. erläutert (c) Michael Kainz
26. Jänner 2026

Saubermacher im Recht: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Manuel Planitzer ist Umweltrechtsexperte bei NHP Rechtsanwälte. Er berät Unternehmen zu rechtlichen Fragestellungen rund um Umweltauflagen, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeitsvorgaben. Für die Reihe "Saubermacher im Recht" informiert er diesmal zum Thema Bodenaushub und zur Aushub-Verordnung.

Die Verordnung soll für bestimmte Aushubmaterialien zusätzliche Vorgaben für Verwertung, Verwendung, Nebenproduktstatus und Abfallende schaffen. Ziel ist es, geeignete Aushubmaterialien unter definierten Voraussetzungen stärker in Verwertungswege zu lenken und Deponierung dort zu vermeiden, wo eine fachgerechte Verwendung technisch, ökologisch und rechtlich möglich ist.

Was soll die Aushub-Verordnung regeln?

Nach dem vorliegenden Entwurf betrifft die Verordnung unter anderem die Verwertung oder Verwendung bestimmter Aushubmaterialien, die Behandlung bestimmter Materialien sowie Fälle, in denen für nicht verunreinigte Aushubmaterialien ein Ende der Abfalleigenschaft erreicht werden kann.

Damit soll genauer festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen Aushubmaterialien verwertet, als Nebenprodukt eingestuft oder nach Erfüllung bestimmter Anforderungen nicht mehr als Abfall behandelt werden können.

Was bedeutet „frühzeitiges Abfallende“?

Nach dem allgemeinen Abfallrecht endet die Abfalleigenschaft grundsätzlich erst, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind und einschlägige Produktanforderungen eingehalten werden. Der Entwurf der Aushub-Verordnung sieht vor, dass das Abfallende für bestimmte, qualitätsgesicherte Aushubmaterialien unter festgelegten Bedingungen früher eintreten kann.

Voraussetzung dafür sind insbesondere Materialqualität, Beurteilungsnachweise, Dokumentation und – je nach Ausgestaltung der finalen Verordnung – eine Meldung bzw. Deklaration gegenüber der zuständigen Behörde.

Gibt es dafür feste Kriterien?

Nach dem Entwurf sind Qualitätsklassen, grundlegende Charakterisierung, Untersuchungsanforderungen und Dokumentationspflichten vorgesehen. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von Materialart, Herkunft, Qualität und geplanter Verwendung ab.

Für Unternehmen ist daher wichtig, bereits in der Projektplanung zu prüfen, welche Aushubmaterialien anfallen, welche Mengen zu erwarten sind, welche Verwertungswege technisch möglich sind und welche Nachweise dafür erforderlich sein können.

Wer kann betroffen sein?

Betroffen können insbesondere Bauherr:innen, Bauunternehmen, Projektentwickler:innen, Verwertungsbetriebe, Aufbereitungsanlagen und Deponiebetreiber sein. Relevant ist die Verordnung vor allem dort, wo größere Mengen Aushubmaterial anfallen oder eine stoffliche Verwertung geplant ist.

Ist die Verordnung bereits final beschlossen?

Nach dem derzeitigen Stand liegt ein Begutachtungsentwurf vor. Maßgeblich wird erst die kundgemachte finale Fassung sein. Unternehmen sollten daher keine abschließenden rechtlichen oder wirtschaftlichen Entscheidungen ausschließlich auf Basis des Entwurfs treffen, sondern die weitere Entwicklung beobachten und Projekte im Einzelfall prüfen lassen.

Welche Vorteile könnte das neue Regelwerk bringen?

Aushubmaterialien zählen mengenmäßig zu den bedeutendsten Abfallströmen in Österreich. Werden geeignete Materialien qualitätsgesichert verwertet, kann das Deponieraum schonen, Transporte und Materialeinsatz beeinflussen und zusätzliche Verwertungswege ermöglichen.

Ob und in welchem Umfang sich daraus tatsächlich Vereinfachungen, Kostenvorteile oder neue Geschäftsfelder ergeben, hängt von der finalen Ausgestaltung der Verordnung, den konkreten Materialqualitäten, den Nachweispflichten und den regional verfügbaren Verwertungswegen ab.

Wird es Kontrollen und Sanktionen geben?

Die geplante Verordnung stützt sich auf das Abfallwirtschaftsgesetz 2002. Daher ist davon auszugehen, dass bestehende Kontroll- und Vollzugsmechanismen des Abfallrechts relevant bleiben. Welche konkreten Pflichten und Sanktionen im Einzelfall greifen, ist anhand der finalen Verordnung und der jeweiligen Projektsituation zu prüfen.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten frühzeitig erfassen, welche Aushubmaterialien in ihren Projekten anfallen, welche Qualitäten vorliegen, welche Verwertungswege möglich sind und welche Dokumentation bereits vorhanden ist. Besonders relevant sind Materialherkunft, Menge, geplante Verwendung, Untersuchungen, Beurteilungsnachweise und Zuständigkeiten entlang der Projektkette.

Die geplante Aushub-Verordnung kann dazu beitragen, Verwertungswege für geeignete Aushubmaterialien klarer zu strukturieren. Bis zur finalen Fassung bleibt jedoch entscheidend, neue Projekte sorgfältig zu dokumentieren, rechtliche Änderungen zu verfolgen und die konkrete Verwertung im Einzelfall abzustimmen.