Ein Haufen grauer und einige rote Würfel mit Paragrafenzeichen symbolisieren die zunehmende Komplexität neuer abfallrechtlicher Regelungen in Österreich und der EU, etwa zur Verpackungsverordnung, Gipsentsorgung oder Batterieregulierung. (c) 2026, Saubermacher - Adobestock.com
27. Jänner 2026

Abfallrecht 2026 – Was Sie jetzt wissen müssen

Das Jahr 2026 bringt in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft mehrere rechtliche Änderungen und Übergangsregelungen. Für Unternehmen bedeutet das: Sammel-, Trenn-, Verpackungs- und Entsorgungsprozesse sollten laufend überprüft und an die jeweils geltenden Vorgaben angepasst werden. Dieser Überblick fasst ausgewählte Entwicklungen zusammen und gibt Orientierung, welche Themen für Betriebe relevant sein können.

Einwegpfand

Das österreichische Einwegpfandsystem für Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall gilt seit 1. Jänner 2025.

Die ersten Jahresdaten zeigen eine hohe Rückgabequote: Laut EWP Recycling Pfand Österreich wurden 2025 rund 1,4 Milliarden Flaschen und Dosen zurückgegeben; die Rücklaufquote lag bei 81,5 %. Bis 2027 soll die Sammelquote weiter steigen. Es zeigt sich: Pfand steigert die Rückgabe von Getränkeverpackungen deutlich und trägt zur Reduktion von Littering bei.

Für Unternehmen bleiben vor allem Rücknahmelogistik, Kennzeichnung, Lagerung und die Einbindung in bestehende Sammel- und Sortierprozesse relevant.

Weitere Infos:
Was Ihr zum Einwegpfand wissen müsst – BMIMI INFOTHEK
Einwegpfand: Infos für Unternehmen – WKO

 

Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

Die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, auch bekannt als EU-Verpackungsverordnung, ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab 12. August 2026 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten. Sie betrifft Verpackungen und Verpackungsabfälle unabhängig von Material oder Herkunft.

Für Unternehmen bringt die PPWR neue Anforderungen an Verpackungsdesign, Materialeinsatz, Kennzeichnung, Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Nachweisdokumentation. Ab 2030 gelten stufenweise Anforderungen an recyclingfähiges Verpackungsdesign.

Unternehmen sollten daher prüfen, welche Verpackungen betroffen sind, welche Rollen sie entlang der Lieferkette einnehmen und welche technischen Nachweise künftig erforderlich sind.

Weitere Infos:
Verordnung – EU – 2025/40 – EN – EUR-Lex
Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab 2026: Was Unternehmen jetzt wissen und tun müssen – Umwelt & Nachhaltigkeit

 

Deponieverbot für Gipsabfälle

Die Recyclinggips-Verordnung ist seit 2025 in Kraft. Sie soll durch verpflichtende Trennung auf Baustellen die getrennte Sammlung von Gipsplattenabfällen sicherstellen, damit diese einem Recycling zugeführt werden können.

Zusätzlich besteht seit 1. Jänner 2026 ein Deponierungsverbot für bestimmte Gipsplatten. Dadurch gewinnen sortenreine Sammlung, trockene Lagerung, Dokumentation und fachgerechte Übergabe an geeignete Verwertungswege weiter an Bedeutung. PORR, Saint-Gobain und Saubermacher betreiben dazu das erste Gips-zu-Gips-Recyclingwerk in Österreich.

Weitere Infos:
Recyclinggips-Verordnung samt erläuternden Bemerkungen – WKO
Recyclinggips-Verordnung
GzG Gipsrecycling GmbH

 

Batterien und EU-Batterieverordnung

Die EU-Batterienverordnung legt neue Vorgaben für Batterien und Altbatterien fest. Sie gilt in wesentlichen Teilen bereits unmittelbar und ersetzt schrittweise die bisherige Batterierichtlinie. Zu den Regelungsbereichen zählen unter anderem Konformitätsanforderungen, Kategorien, Meldepflichten, Sammlung, Behandlung und Verwertung von Altbatterien. Seit August 2024 dürfen Batterien etwa nur noch mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Mit diesem Zeichen bestätigen Hersteller, dass ihre Produkte sämtliche einschlägigen EU-Vorgaben erfüllen.

In Österreich ist das EU-Batterienverordnung-Begleitgesetz nach aktuellem Stand noch nicht in Kraft. Bis zum Inkrafttreten sind die unmittelbar geltenden EU-Vorgaben und die bestehenden österreichischen Regelungen in unionsrechtskonformer Auslegung zu beachten.

Für Hersteller, Importeure, Händler und Entsorgungsunternehmen empfiehlt sich eine regelmäßige Prüfung der Pflichten, insbesondere zu Registrierung, Meldung, Rücknahme, Klassifizierung und Dokumentation.

Weitere Infos:
EU-Batterienverordnung – Übergangsregelungen ab 13. August 2025
EU-Batterieverordnung 2023 – Zusammenfassung | TÜV SÜD

 

Vernichtungsverbot für Alttextilien

Die Verordnung (EU) 2024/1781, die sogenannte Ecodesign for Sustainable Products Regulation, enthält Vorgaben zum Umgang mit unverkauften Verbraucherprodukten. Für große Unternehmen gilt ab 19. Juli 2026 ein Verbot der Vernichtung bestimmter unverkaufter Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe; mittelgroße Unternehmen folgen nach einer längeren Übergangsfrist im Jahr 2030.

Betroffene Unternehmen müssen prüfen, wie sie Lagerüberschüsse, Retouren und nicht verkaufte Ware dokumentieren und welche Alternativen zur Entsorgung möglich sind, etwa Wiederverkauf, Wiederverwendung, Spende oder andere zulässige Verwertungswege.

Weitere Infos:
Verordnung – EU – 2024/1781 – EN – EUR-Lex

 

Kreislaufwirtschaft neu denken: Circular Economy Act

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für den Circular Economy Act für 2026 angekündigt. Nach aktuellem Stand soll der Vorschlag im dritten Quartal 2026 vorgelegt werden. Ziel ist unter anderem, den Markt für Sekundärrohstoffe zu stärken und die Nutzung hochwertiger Recyclingmaterialien in der EU zu unterstützen.

Für Unternehmen ist der Circular Economy Act derzeit vor allem ein Thema der strategischen Vorbereitung. Konkrete Pflichten ergeben sich erst aus dem künftigen Gesetzgebungsverfahren und den final beschlossenen Regelungen.

Weitere Infos:
Der EU Circular Economy Act: Impuls für Kreislaufwirtschaft und Wirtschaftswachstum – DFGE – Institute for Energy, Ecology and Economy
Kreislaufwirtschaft – Gesetz soll 2026 kommen – Energieforum Österreich

 

Fazit

Die abfallrechtlichen Entwicklungen 2026 zeigen: Kreislaufwirtschaft wird zunehmend durch konkrete Vorgaben zu Sammlung, Trennung, Produktgestaltung, Verpackung, Nachweisen und Verantwortung entlang der Lieferkette geprägt.

Für Unternehmen empfiehlt sich eine frühzeitige Bestandsaufnahme: Welche Produkte, Verpackungen und Abfallströme sind betroffen? Welche Nachweise liegen bereits vor? Wo müssen Prozesse, Verträge oder Dokumentationen angepasst werden?

Saubermacher unterstützt Unternehmen dabei, Entsorgungs- und Recyclingprozesse rechtssicher, nachvollziehbar und praxistauglich zu organisieren.

 

Sie haben Fragen zu abfallrechtlichen Themen oder möchten wissen, ob Ihr Betrieb davon betroffen ist? Unser Kundenservice freut sich auf Ihre Anfrage.