
Abfallrecht 2026 – Was Sie jetzt wissen müssen
Einwegpfand
Das österreichische Einwegpfandsystem für Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall gilt seit 1. Jänner 2025.
Die ersten Jahresdaten zeigen eine hohe Rückgabequote: Laut EWP Recycling Pfand Österreich wurden 2025 rund 1,4 Milliarden Flaschen und Dosen zurückgegeben; die Rücklaufquote lag bei 81,5 %. Bis 2027 soll die Sammelquote weiter steigen. Es zeigt sich: Pfand steigert die Rückgabe von Getränkeverpackungen deutlich und trägt zur Reduktion von Littering bei.
Für Unternehmen bleiben vor allem Rücknahmelogistik, Kennzeichnung, Lagerung und die Einbindung in bestehende Sammel- und Sortierprozesse relevant.
Weitere Infos:
Was Ihr zum Einwegpfand wissen müsst – BMIMI INFOTHEK
Einwegpfand: Infos für Unternehmen – WKO
Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
Die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, auch bekannt als EU-Verpackungsverordnung, ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab 12. August 2026 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten. Sie betrifft Verpackungen und Verpackungsabfälle unabhängig von Material oder Herkunft.
Für Unternehmen bringt die PPWR neue Anforderungen an Verpackungsdesign, Materialeinsatz, Kennzeichnung, Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Nachweisdokumentation. Ab 2030 gelten stufenweise Anforderungen an recyclingfähiges Verpackungsdesign.
Unternehmen sollten daher prüfen, welche Verpackungen betroffen sind, welche Rollen sie entlang der Lieferkette einnehmen und welche technischen Nachweise künftig erforderlich sind.
Weitere Infos:
Verordnung – EU – 2025/40 – EN – EUR-Lex
Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab 2026: Was Unternehmen jetzt wissen und tun müssen – Umwelt & Nachhaltigkeit
Deponieverbot für Gipsabfälle
Die Recyclinggips-Verordnung ist seit 2025 in Kraft. Sie soll durch verpflichtende Trennung auf Baustellen die getrennte Sammlung von Gipsplattenabfällen sicherstellen, damit diese einem Recycling zugeführt werden können.
Zusätzlich besteht seit 1. Jänner 2026 ein Deponierungsverbot für bestimmte Gipsplatten. Dadurch gewinnen sortenreine Sammlung, trockene Lagerung, Dokumentation und fachgerechte Übergabe an geeignete Verwertungswege weiter an Bedeutung. PORR, Saint-Gobain und Saubermacher betreiben dazu das erste Gips-zu-Gips-Recyclingwerk in Österreich.
Weitere Infos:
Recyclinggips-Verordnung samt erläuternden Bemerkungen – WKO
Recyclinggips-Verordnung
GzG Gipsrecycling GmbH
Batterien und EU-Batterieverordnung
Die EU-Batterienverordnung legt neue Vorgaben für Batterien und Altbatterien fest. Sie gilt in wesentlichen Teilen bereits unmittelbar und ersetzt schrittweise die bisherige Batterierichtlinie. Zu den Regelungsbereichen zählen unter anderem Konformitätsanforderungen, Kategorien, Meldepflichten, Sammlung, Behandlung und Verwertung von Altbatterien. Seit August 2024 dürfen Batterien etwa nur noch mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Mit diesem Zeichen bestätigen Hersteller, dass ihre Produkte sämtliche einschlägigen EU-Vorgaben erfüllen.
In Österreich ist das EU-Batterienverordnung-Begleitgesetz nach aktuellem Stand noch nicht in Kraft. Bis zum Inkrafttreten sind die unmittelbar geltenden EU-Vorgaben und die bestehenden österreichischen Regelungen in unionsrechtskonformer Auslegung zu beachten.
Für Hersteller, Importeure, Händler und Entsorgungsunternehmen empfiehlt sich eine regelmäßige Prüfung der Pflichten, insbesondere zu Registrierung, Meldung, Rücknahme, Klassifizierung und Dokumentation.
Weitere Infos:
EU-Batterienverordnung – Übergangsregelungen ab 13. August 2025
EU-Batterieverordnung 2023 – Zusammenfassung | TÜV SÜD
Vernichtungsverbot für Alttextilien
Die Verordnung (EU) 2024/1781, die sogenannte Ecodesign for Sustainable Products Regulation, enthält Vorgaben zum Umgang mit unverkauften Verbraucherprodukten. Für große Unternehmen gilt ab 19. Juli 2026 ein Verbot der Vernichtung bestimmter unverkaufter Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe; mittelgroße Unternehmen folgen nach einer längeren Übergangsfrist im Jahr 2030.
Betroffene Unternehmen müssen prüfen, wie sie Lagerüberschüsse, Retouren und nicht verkaufte Ware dokumentieren und welche Alternativen zur Entsorgung möglich sind, etwa Wiederverkauf, Wiederverwendung, Spende oder andere zulässige Verwertungswege.
Weitere Infos:
Verordnung – EU – 2024/1781 – EN – EUR-Lex
Kreislaufwirtschaft neu denken: Circular Economy Act
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für den Circular Economy Act für 2026 angekündigt. Nach aktuellem Stand soll der Vorschlag im dritten Quartal 2026 vorgelegt werden. Ziel ist unter anderem, den Markt für Sekundärrohstoffe zu stärken und die Nutzung hochwertiger Recyclingmaterialien in der EU zu unterstützen.
Für Unternehmen ist der Circular Economy Act derzeit vor allem ein Thema der strategischen Vorbereitung. Konkrete Pflichten ergeben sich erst aus dem künftigen Gesetzgebungsverfahren und den final beschlossenen Regelungen.
Weitere Infos:
Der EU Circular Economy Act: Impuls für Kreislaufwirtschaft und Wirtschaftswachstum – DFGE – Institute for Energy, Ecology and Economy
Kreislaufwirtschaft – Gesetz soll 2026 kommen – Energieforum Österreich
Fazit
Die abfallrechtlichen Entwicklungen 2026 zeigen: Kreislaufwirtschaft wird zunehmend durch konkrete Vorgaben zu Sammlung, Trennung, Produktgestaltung, Verpackung, Nachweisen und Verantwortung entlang der Lieferkette geprägt.
Für Unternehmen empfiehlt sich eine frühzeitige Bestandsaufnahme: Welche Produkte, Verpackungen und Abfallströme sind betroffen? Welche Nachweise liegen bereits vor? Wo müssen Prozesse, Verträge oder Dokumentationen angepasst werden?
Saubermacher unterstützt Unternehmen dabei, Entsorgungs- und Recyclingprozesse rechtssicher, nachvollziehbar und praxistauglich zu organisieren.
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