
Abfallrecht 2026 – Was Sie jetzt wissen müssen
Einwegpfand
Das Einwegpfandsystem für Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall wurde am 1. Jänner 2025 flächendeckend eingeführt. Erste Erfahrungen zeigen: Pfand steigert die Rückgabe von Getränkeverpackungen deutlich und trägt zur Reduktion von Littering bei. Die zentrale Herausforderung für die Abfallwirtschaft liegt in der Optimierung der Rücknahmelogistik und der Integration des Systems in bestehende Sammel- und Sortierprozesse. Österreich strebt bis 2027 mindestens 90 Prozent Rücklaufquote an, erste Daten aus dem Jahr 2025 zeigen bereits über 1,2 Mrd. gesammelte PET-Flaschen und Aludosen.
Weitere Infos:
Was Ihr zum Einwegpfand wissen müsst – BMIMI INFOTHEK
Einwegpfand: Infos für Unternehmen – WKO
Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie legt europaweit einheitliche Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen, zu Kennzeichnungspflichten, zur Materialauswahl sowie zur Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette fest. Ab dem Jahr 2030 müssen Verpackungen zu mindestens 70 Prozent recyclingfähig sein; nicht recyclingfähige Verpackungen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Für Unternehmen gehen damit deutlich höhere Anforderungen an die Gestaltung und Auswahl von Verpackungsmaterialien einher. Auch die Abfallwirtschaft ist betroffen: Neben strengeren Vorgaben für Hersteller und Vertreiber bringt die PPWR neue Standards für Trennung und Verwertung von Verpackungsabfällen mit sich, was zu veränderten Stoffströmen in Recycling- und Behandlungsanlagen führen kann.
Weitere Infos:
Verordnung – EU – 2025/40 – EN – EUR-Lex
Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab 2026: Was Unternehmen jetzt wissen und tun müssen – Umwelt & Nachhaltigkeit
Deponieverbot für Gipsabfälle
Mit der Recyclinggips-Verordnung 2025 ist die getrennte Sammlung von Gipsabfällen verpflichtend und ein wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft gesetzt worden. Mit 1. Jänner 2026 gilt zudem ein Deponieverbot für Gipskartonplatten: Gipsabfälle dürfen nicht mehr ungetrennt entsorgt werden, stattdessen ist eine fachgerechte Sammlung und Zuführung zum Recycling erforderlich. Sauber getrennte Gipsfraktionen sind dabei entscheidend – sie verbessern die Qualität des Recyclinggipses und ermöglichen dessen Wiederverwendung in neuen Baustoffen. So wird aus Abfall ein wertvoller Rohstoff. PORR, Saint-Gobain und Saubermacher betreiben dazu das erste Gips-zu-Gips-Recyclingwerk in Österreich.
Weitere Infos:
Recyclinggips-Verordnung samt erläuternden Bemerkungen – WKO
Recyclinggips-Verordnung
GzG Gipsrecycling GmbH
Batterien und EU-Batterieverordnung
Seit August 2024 dürfen Batterien nur noch mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Mit diesem Zeichen bestätigen Hersteller, dass ihre Produkte sämtliche einschlägigen EU-Vorgaben erfüllen. Ab Februar 2027 kommen für ausgewählte Batteriearten zusätzliche Anforderungen hinzu: Ein digitaler Batteriepass mit QR-Code soll dann detaillierte Informationen zur jeweiligen Batterie bereitstellen. Das Jahr 2026 ist als Übergangsphase vorgesehen, in der Produzenten und Entsorgungsunternehmen ihre Abläufe an neue Meldepflichten und Klassifizierungen anpassen. Parallel dazu erfolgt die schrittweise Einführung des österreichischen Batteriebegleitgesetzes.
Weitere Infos:
EU-Batterienverordnung – Übergangsregelungen ab 13. August 2025
EU-Batterieverordnung 2023 – Zusammenfassung | TÜV SÜD
Vernichtungsverbot für Alttextilien
Das am 18. Juli 2024 in Kraft getretene Vernichtungsverbot unverkaufter Verbraucherprodukte im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1781 wird am 19. Juli 2026 geltend. Betroffen sind Waren wie bestimmte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe, die nicht verkauft wurden, etwa aus Lagerüberschüssen, Rücksendungen oder Überproduktion. Unternehmen, die weiterhin Waren entsorgen, sind zu einer jährlichen Offenlegung verpflichtet und müssen unter anderem Mengen, Entsorgungsgründe, den weiteren Verbleib der Produkte sowie Maßnahmen zur Vermeidung der Vernichtung darlegen. Das Verbot gilt zunächst für große Unternehmen, mittelgroße Unternehmen erhalten eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 19. Juli 2030. Kleinst- und Kleinunternehmen sind von diesem Vernichtungsverbot derzeit nicht betroffen.
Weitere Infos:
Verordnung – EU – 2024/1781 – EN – EUR-Lex
Kreislaufwirtschaft neu denken: Circular Economy Act
2026 soll der neue Circular Economy Act vorgelegt werden, der verschiedene bestehende EU-Maßnahmen zusammenführt und neue Leitlinien im Umgang mit Ressourcenknappheit, Klimawandel sowie der Abhängigkeit von Rohstoffimporten setzen soll. Ziel ist es, Materialien und Produkte länger im Wirtschaftskreislauf zu halten, Abfälle zu vermeiden und durch mehr Wiederverwendung, Recycling, den Einsatz hochwertiger Sekundärrohstoffe sowie zukunftsfähige, reparatur- und recyclinggerechte Produktgestaltung insbesondere in Bereichen wie Elektronik, Textilien und Verpackungen voranzubringen.
Weitere Infos:
Der EU Circular Economy Act: Impuls für Kreislaufwirtschaft und Wirtschaftswachstum – DFGE – Institute for Energy, Ecology and Economy
Kreislaufwirtschaft – Gesetz soll 2026 kommen – Energieforum Österreich
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