Porträt von Manuel Planitzer, Experte für Umweltrecht bei NHP Rechtsanwälte, der im Interview die EU-Reparaturrichtlinie und deren Umsetzung in Österreich. erläutert (c) Michael Kainz
13. Juli 2026 | REIHE

Sau­ber­ma­cher im Recht: Was Un­ter­neh­men jetzt wis­sen müs­sen

Manuel Planitzer ist Umweltrechtsexperte bei NHP Rechtsanwälte. Er berät Unternehmen zu rechtlichen Fragestellungen rund um Umweltauflagen, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeitsvorgaben. Für die Reihe "Saubermacher im Recht" informiert er diesmal über die EU-Reparaturrichtlinie und deren Umsetzung in Österreich.

Die Reparatur von Produkten bringt eine Vielzahl an positiven Effekten mit sich. Insbesondere in Bezug auf den Ressourceneinsatz sowie das Bestreben nach einer stark kreislauforientiert ausgerichteten Wirtschaft ist die Reparatur häufig eine sinnvolle Alternative zur Neuanschaffung. Dennoch werden in Europa viele Produkte entsorgt, obwohl sie noch funktionsfähig oder reparierbar wären. Das wiederum erhöht das das ohnehin bereits sehr hohe Abfallaufkommen in der Union weiter. Laut EU-Angaben entstehen dadurch in der EU jährlich rund 35 Millionen Tonnen Abfall, 30 Millionen Tonnen verschwendete Ressourcen und 261 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen¹.

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken verabschiedete das Europäische Parlament im April 2024 die Richtlinie über die Förderung des „Rechts auf Reparatur“ („Right to Repair“, kurz: R2R). Mit 30. Juli 2024 ist diese Richtlinie in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher:innen künftig leichteren Zugang zu Reparaturen zu ermöglichen – sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die neuen Regelungen bis spätestens 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt haben.

Was genau regelt die EU-Reparaturrichtlinie?

Die Richtlinie soll Reparaturen einfacher und attraktiver machen. Zu den zentralen Regelungen zählen:

  1. Reparaturpflicht für Hersteller auch nach Ablauf der Gewährleistungsfristen
    Auch nach Ablauf der Gewährleistungspflichten sollen Hersteller zur Reparatur verpflichtet werden können. Dies soll innerhalb angemessener Fristen und zu fairen Preise erfolgen. Dieses Recht soll sich zunächst auf einzelne Produktgruppen – wie etwa Smartphones, Kühlschränke oder Waschmaschinen – beschränken, eine Erweiterung dieser Produktgruppen in der Zukunft ist jedoch bereits geplant. Eine Verweigerung der Reparatur, weil das Geräte schon zu „alt“ oder nicht mehr im Sortiment ist, soll damit ausgeschlossen werden.
  2. Keine Reparaturverhinderung
    Hersteller dürfen Reparaturen nicht unnötig erschweren. Vertragsklauseln, Hardware- oder Softwaretechniken, die Reparaturen behindern, sind grundsätzlich untersagt, sofern sie nicht sachlich gerechtfertigt sind. Ersatzteile müssen zu angemessenen Preisen zugänglich sein.
  3. Verlängerung der Gewährleistungsfrist im Falle der Reparatur
    Entscheiden sich Konsument:innen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung für Reparatur statt Austausch, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um ein zusätzliches Jahr. Das gilt grundsätzlich bei Waren im Anwendungsbereich der gesetzlichen Gewährleistung, ist also nicht eingeschränkt auf jene Produktgruppen, für die das Recht auf Reparatur vorgesehen ist.
  4. Informationspflichten
    Ist ein Hersteller zur Reparatur verpflichtet, ist vorgesehen, dass dieser verständliche und kostenlose Informationen über die Reparaturleistungen bereitstellen muss.

Wie setzt Österreich die Richtlinie um?

Die Europäische Richtlinie wird mit einem Gesetzespaket in Österreich umgesetzt werden. Mit dem Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG) sollen das Konsumentenschutzgesetz, das Verbrauchergewährleistungsgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden. Das Gesetzespaket war bereits in der Begutachtung und sollte in Kürze beschlossen werden.

Was sieht der Gesetzesentwurf vor?

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen jene Maßnahmen vor, die von europäischer Seite vorgegeben werden. Neben der bereits angesprochenen einmaligen Verlängerung der Gewährleistungsfrist bzw. der generellen Festschreibung eines Rechtes auf Reparatur von gewissen Produktgruppen, wird beispielsweise auch die Möglichkeit der Verwendung eines „Europäischen Formulars für Reparaturinformationen“ im Gesetz festgehalten. Reparaturbetriebe können dieses Formular in Zukunft zur Verfügung stellen. Aus dem Formular sollen sich sämtliche relevante Informationen zu der konkreten Reparatur ergeben (z.B.: Art des Defekts, Preis, Dauer der Reparatur, Verfügbarkeit von Ersatzteilen uvm.). Hat ein Hersteller seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, sollen diese Verpflichtungen auf Importeure und Vertreiber übergehen.

Auch für Waren und Produkte, deren Hersteller außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, wird es konkrete Vorgaben geben. In diesem Fall muss beispielsweise ein in der der EU ansässiger Bevollmächtigter bestellt werden, der die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherstellen muss und bei Verstößen auch dafür zur Verantwortung gezogen werden kann.

Was bedeutet das für Händler:innen und Konsument:innen?

Die EU-Reparaturrichtlinie stärkt Konsument:innen, weil Reparaturen künftig einfacher, transparenter und attraktiver werden: Hersteller müssen für bestimmte Produkte Reparaturen ermöglichen, über Kosten und Bedingungen klar informieren und dürfen Reparaturen nicht künstlich erschweren. Für Händler und Hersteller bedeutet das mehr Pflichten, etwa bei Information, Serviceorganisation, Ersatzteilen und Dokumentation. Gleichzeitig entstehen Chancen für neue Angebote rund um Reparatur und Refurbishment. Die Reparaturrichtlinie gilt als wichtiger Baustein der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie, weil sie die Nutzungsdauer von Produkten verlängern, Ressourcen schonen und den Abfallanfall reduzieren soll.

1Rat der Europäischen Union: Recht auf Reparatur von Produkten (07.03.2025): https://www.consilium.europa.eu/de/policies/right-to-repair-products/

Was können Sie selbst tun ?

Repair Cafés zeigen, dass Kreislaufwirtschaft bereits im Alltag beginnt. Statt funktionstüchtige Gegenstände vorschnell zu entsorgen, werden sie gemeinsam mit freiwilligen Expert:innen repariert und dadurch länger genutzt. Das schont wertvolle Ressourcen, vermeidet Abfall, spart Geld und vermittelt gleichzeitig praktisches Reparaturwissen. Darüber hinaus fördern Repair Cafés den Austausch in der Gemeinschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zu einer Kultur der Wiederverwendung statt des Wegwerfens.

 

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